BRÜCKENPRÜFUNGEN
Verpflichtung
Aus rechtlicher Sicht müssen Gemeinden ihre Brücken überprüfen
(Erhaltungspflicht, Haftung und Verkehrssicherheit) – ABGB und LStVG.
Zustand
Durch das Alter der Brücken, diverse Umwelteinflüsse und die
dauernde Beanspruchung entstehen Mängel und Schäden an den Bauwerken.
Management
Durch Brückenprüfungen können allfällig eingetretene Schäden
rechtzeitig erkannt werden, bevor größerer wirtschaftlicher Schaden entsteht oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Nach RVS 13.03.11 soll durch Überprüfung des Ist-Zustandes die
Zuverlässigkeit und die verkehrssichere Nutzung sichergestellt werden und daraus resultierend Maßnahmen festgelegt werden.