Tätigkeitsbereich

 

BRÜCKENPRÜFUNGEN 

 

Verpflichtung 

Aus rechtlicher Sicht müssen Gemeinden ihre Brücken überprüfen (Erhaltungspflicht, Haftung und Verkehrssicherheit) – ABGB und LStVG. 

Zustand 

Durch das Alter der Brücken, diverse Umwelteinflüsse und die dauernde Beanspruchung entstehen Mängel und Schäden an den Bauwerken.  

Management 

Durch Brückenprüfungen können allfällig eingetretene Schäden rechtzeitig erkannt werden, bevor größerer wirtschaftlicher Schaden entsteht oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.

 

Nach RVS 13.03.11 soll durch Überprüfung des Ist-Zustandes die Zuverlässigkeit und die verkehrssichere Nutzung sichergestellt werden und daraus resultierend Maßnahmen festgelegt werden.

 

 

ERHALTUNGSMANAGEMENT 

 

  • Erhebung der bestehenden Infrastruktur (Brücken, Straßen, Bauwerke,…)

  • Maßnahmen kategorisieren, um Mängel und Schäden an Straßen und Bauwerken so rechtzeitig zu erkennen , dass ein Versagen nahezu ausgeschlossen werden kann

  • Dauerhaftigkeit

  • Gebrauchstauglichkeit

  • Tragfähigkeit

  • Verkehrssicherheit

  • Finanzielle Planung im Bauprogramm

  • Abdeckung der Erhaltungspflicht und damit in Verbindung stehender Haftung

 



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